BUND Kreisgruppe Krefeld

Nachdem die Stadt trotz zahlreicher Einwendungen an der Planung zum Surfpark festhielt, hat der BUND Landesverband  NRW ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Günther und Partner in Auftrag gegeben.

Dieses wurde am 9.12.2022 der Presse  vorgestellt und den Fraktionen im Rat zugesandt.

Am 20.4.23 war der Presse zu entnehmen, dass die Stadt Krefeld ein Gegengutachten zu unserem Rechtsgutachten erhalten hat. Entgegen unserer Zuleitung des BUND beauftragten Rechtsgutachtens am 9.12.2022 an Verwaltung, Politik und Interessierte wurde uns nun dieses Gegengutachten nicht zugesandt. Es konnte dann am 28.4.2023 aus den Unterlagen für  den folgenden Umweltausschuss heruntergeladen werden.

Dazu antworten wir mit einem Zitat unserer Anwältin:

Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Gutachten in weiten Teilen unsere Auffassung bestätigt. Die Auslegung der Rechtspflichten der Gemeinde zur Abweichung vom eigenen Klimaschutzkonzept halten wir nicht für vertretbar. Zudem ist der geplante Surfpark in keiner Weise mit einem Vorhaben vergleichbar, das die allgemeine Stromversorgung gewährleisten soll (Tagebau Garzweiler).

Den Bebauungsplan zu erlassen bleibt auch nach der Vorlage des Gutachtens ein rechtliches Risiko, sowohl für die Gemeinde als auch für den Vorhabenträger.

Wir nehmen das Gutachten zum  Anlass, weitere Anfragen zum Durchführungsvertrag und zur Wassersituation zu stellen.

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