Begründung zur Klage eingereicht

07. Mai 2026

Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther hat im Auftrag des BUND NRW e. V. am 7.5.2026 die Begründung zum Normenkontrollantrag vom 26.2.26 gegen den B-Plan 836 (v) / Surfparkplanung erarbeitet und ans OVG Münster gesendet.

Es hatte nahezu fünf Wochen gedauert, bis die Stadt Krefeld nach dem Antrag auf Akteneinsicht endlich die öffentlichen sowie die nicht-öffentlichen Unterlagen unserem Anwalt zur Verfügung gestellt hat. Diese Unterlagen umfassen mehr als 15.000 Seiten, von denen ein wichtiger Teil in den Jahren nach der Offenlage 2022 geändert und erweitert wurde.   

Mit den Erkenntnissen aus diesen Unterlagen wurden nun der bereits eingereichte Normenkontrollantrag und der Eilantrag begründet und ergänzt:

So wurde ersichtlich, dass die Prüfung der Klimaschutzvorgaben in einem neuen, aber nicht veröffentlichten Gutachten erfolgte. Daraus resultierte zwar die Feststellung, dass die Planung gegen den Klimaschutz verstieße. Trotzdem räumte die Verwaltung dem Surfpark mit der Begründung, dass das Vorhaben im Interesse der Allgemeinheit wäre, den Vorrang ein.

Viele Änderungen z.B. zu den Baumfällungen werden in einem nicht veröffentlichten Durchführungsvertrag behandelt und Maßnahmen, die für den Umwelt- und Naturschutz von erheblicher Bedeutung sind, der öffentlichen Nachvollziehbarkeit und berechtigter Bedenken entzogen.

Das Bodenmanagementkonzept aus 2023 wurde trotz – oder vermutlich wegen – der daraus resultierenden gravierenden Eingriffe in Boden, Untergrund und Altlasten nicht veröffentlicht. 

Auch die Verkehrsuntersuchung wurde geändert, die Daten und Maßnahmen aber  nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht. Damit bleiben Anwohner*innen hinsichtlich der nun geplanten bzw. vermuteten Auswirkungen im Dunklen.

Die Begründung macht zahlreiche Fehler bei der Abwägung der Entscheidung zum Surfpark geltend und der BUND NW e.V.  als Kläger begehrt damit die Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplanes.

Näheres erfahren Sie hier.

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