Rechtsgutachten zur Surfparkplanung veröffentlicht
Nachdem die Stadt trotz zahlreicher Einwendungen an der Planung zum Surfpark festhielt, hat der BUND Landesverband NRW ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Günther und Partner in Auftrag gegeben.
07.05.2026
Begründung zum Normenkontrollantrag eingereicht
Es hat nahezu fünf Wochen gedauert, bis die Stadt Krefeld nach unserem Antrag auf Akteneinsicht endlich die Unterlagen zum gesamten Bebauungsplanverfahren 836 (v) mit Errichtung eines Surfparks u.a. Einrichtungen - veröffentlichte und nicht-öffentliche - unserer Kanzlei zur Verfügung gestellt hat. Mit den Erkenntnissen aus diesen Unterlagen – v.a. den nicht veröffentlichten - wurde nun die bereits eingereichte Klageschrift u.a. zu folgenden Punkten begründet und erweitert:
Diese und weitere Punkte wurden mit weiteren formellen und materiell-rechtlichen Fehlern in der Begründung auf insgesamt 161 Seiten ausgeführt und kommentiert und damit die Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplanes 836 (v) begehrt.
Wir warten nun auf die Reaktion des Antragsgegners - der Stadt Krefeld - und des Oberverwaltungsgerichtes Münster.
27.02.2026
Der BUND NRW reicht Klage gegen Surfpark ein und stellt Eilantrag zum Baustopp wegen beginnender Bauarbeiten
Düsseldorf / Hamburg / Krefeld
Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther, Hamburg, hat im Auftrag des BUND NRW gestern Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen gestern bekannt gegebenen Beschluss zum Surfpark am Elfrather See in Krefeld eingereicht.
Vertreten wird die Kanzlei durch Herrn Peters und Frau Dr. Verheyen.
Begründet wird dies u.a. mit
formalen Fehlern bei der Öffentlichkeitsbeteiligung etc.
Vor Ort haben bereits erste Bauarbeiten begonnen, die aber nur schwer von Baumaßmaßnahmen zum Masterplan zu trennen sind. Zudem gab eine Pressemeldung der Stadt auch den zügigen Beginn bekannt. Darum stellte die Kanzlei gestern Abend auch Eilantrag gegen den Beginn bzw. die Weiterführung der Bauarbeiten.
Hintergrund
Mit der Offenlegung Bebauungsplanes 836 zur Änderung der Tageserholungsstätte am Elfrather See in 2022 wurde das Verfahren eingeleitet. Trotz wiederholter Hinweise der BUND Kreisgruppe Krefeld und seiner Mitstreiter vor Ort Fridays for Future und der Bürgerinitiative BIENE auf die Umwelt- und Klimaschädlichkeit und einem in 2022 veröffentlichten Rechtsgutachten der Kanzlei wurde der Plan weiterverfolgt und letztendlich im Juli 2025 vom Rat beschlossen. Nachdem die Bezirksregierung im Januar der mit dem Plan verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hat (hier wird Allgemeinfläche zu privater Gewerbefläche umdeklariert) , wurde der Beschluss am 26.2.2026 nun bekannt gegeben.
05.03.2023
In der Tageserholungsstätte “Unten im Bruch“ am Elfrather See im Krefelder Nordosten ist auf einer öffentlichen Grünfläche von ca. 15 ha ein Gewerbegebiet mit einem Campingplatz, einem Surfpark und div. anderen Sportarten wie Skateranlage und Beachvolleyball geplant.
Der BUND Krefeld lehnt diese Planung ab, weil
Die Einwendungen des BUND und des Landesbüros der Naturschutzverbände gegen dieses Vorhaben finden Sie hier.
Der BUND Krefeld arbeitet zu diesem Thema mit dem NABU Krefeld, Fridays for Future Krefeld und der "Bürgerinitiative Erhaltung Naherholungsgebiet Elfrather See" - BIENE - zusammen.
Nachdem die Stadt trotz zahlreicher Einwendungen an der Planung zum Surfpark festhielt, hat der BUND Landesverband NRW ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Günther und Partner in Auftrag gegeben.
Der BUND befürwortet sportliche Aktivitäten, soweit sie nicht zu einer Erhöhung der Umweltbelastung führen.
Im Rahmen einer UIG-Anfrage hat daher die Kreisgruppe Krefeld nach Umweltaspekten bei der Sportanlageninstandhaltung und - neuplanung gefragt.
Ob Baumzählaktion, Demo, Pressemitteilungen oder weitere Recherche, der BUND Krefeld ist zu diesem Thema aktiv.
Der BUND hat sich schon sehr früh und in allen Verfahren mit der Planung beschäftigt und Stellungnahmen und Einwendungen schriftlich geltend gemacht.
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