Rechtsgutachten zur Surfparkplanung veröffentlicht
Nachdem die Stadt trotz zahlreicher Einwendungen an der Planung zum Surfpark festhielt, hat der BUND Landesverband NRW ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Günther und Partner in Auftrag gegeben.
14.09.2026
In dem Gerichtsverfahren gegen die Errichtung des Surfparks gibt es einen vorläufigen Teilerfolg: Auf richterlichen Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Münster haben die Stadt Krefeld sowie der Investor WestSurf GmbH & Co. KG eingewilligt, die bereits angelaufenen Rodungs- und Bauarbeiten bis mindestens März 2027 ruhen zu lassen. Das weitere Verfahren hängt von einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Dieses wird entscheiden, ob in einem Bebauungsplanverfahren auch nationale Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaverträglichkeit zu berücksichtigen sind. Mit einem bejahenden Urteil wäre das Surfpark-Projekt aus Sicht des BUND hinfällig.
In der Klagebegründung zum Surfpark Krefeld spielt das Thema Klima eine wichtige Rolle. Sie bezieht sich auch auf den § 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Daher wird das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auch richtungsweisend für die Entscheidung zum Surfpark sein.
Dieser Erfolg ist nur durch das starke bürgerschaftliche und finanzielle Engagement aus der Krefelder Bevölkerung möglich geworden. Weitere Unterstützung und Spenden sind daher wichtig.
07.09.2026
Die Kanzlei hat nun für den BUND NW die Begründung für die Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht.
Sie macht darin u.a. geltend, dass
17.06.2026
Der BUND NRW hatte angesichts der kurzfristigen Vorlage der twe. geschwärzten Baugenehmigung zur Ratsitzung der Stadt Krefeld am 3.6.2026 im Rahmen des Normenkontrollantrags gegen den Surfpark einen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt, der die Erteilung der Baugenehmigung untersagen sollte. Doch der Richter vom OVG Münster, der mit der Klage (Normenkontrollantrag) gegen den Bebauungsplan für den Surfpark befasst ist, hatte eine Zwischenentscheidung abgelehnt, da die Stadt und die Beigeladene zugesagt hatten, bis zum Ende der Brutzeit (1.10.2026) keine Rodungs- und Bodenbewegungsmaßnahmen durchzuführen.
Dieses sog. Stillhalteabkommen hat der Baudezernent in der Ratssitzung nicht erwähnt, sondern die Entscheidung so dargestellt, als könnte mit den Rodungs- und Erdarbeiten begonnen werden. Da sich die Stadt Krefeld offensichtlich nicht an die Zusage an den Richter halten will, musste der BUND NW erneut den Rechtsweg beschreiten und hat Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung eingereicht.
Es finden bereits intensive Mäharbeiten im Bereich der geplanten Vogelschutzzone statt, welche zum Schutz vor den Besuchern des Surfparks eingezäunt werden soll. Es wurde bereits Baumaterial auf dem Parkplatz P 4 abgeladen und gelagert. Die Stadt behauptet immer wieder, dass dies Maßnahmen für den Masterplan wären. Da die Maßnahmen jedoch nirgends öffentlich konkret, umfassend und verbindlich abschliessend beschrieben sind, wird somit die Abgrenzung zu Maßnahmen für den Surfpark unmöglich. Ohne den Sufpark, der wesentliches Kernstück des Masterplans ist, wären diese Umbauten auch gar nicht nötig gewesen.
Auch die Begründung , Altlasten beseitigen zu wollen, rechtfertigt nicht die unspezifische Fällung von Bäumen im ganzen Gebiet. Hierzu fehlen ebenfalls noch Unterlagen.
Der BUND fordert daher vollständige Transparenz über alle geplanten und bereits begonnenen Maßnahmen sowie die Einhaltung des Stillhalteabkommens. Es dürfen keine weiteren Fakten im Plangebiet geschaffen werden.
Durch die Erteilung der Baugenehmigung vermittelt die Stadt Krefeld zwar den Eindruck, dass dem Bau des Surfparks nichts mehr entgegensteht. Dies ist falsch: das Normenkontroll-verfahren gegen den Bebauungsplan zum Surfpark in Krefeld läuft weiter und das OVG Münster wird über die Zulässigkeit des B-Plans entscheiden. Lt. Einschätzung des BUND sind die Erfolgsaussichten für den Erfolg der Klage gut, da der B-Plan zahlreiche materielle und formelle Fehler aufweist. Trotz der bisherigen vielen und großzügigen Spenden werden nach wie vor Spenden über die BUND Kreisgruppe Krefeld gesammelt.
07.05.2026
Es hat nahezu fünf Wochen gedauert, bis die Stadt Krefeld nach unserem Antrag auf Akteneinsicht endlich die Unterlagen zum gesamten Bebauungsplanverfahren 836 (v) mit Errichtung eines Surfparks u.a. Einrichtungen - veröffentlichte und nicht-öffentliche - unserer Kanzlei zur Verfügung gestellt hat. Mit den Erkenntnissen aus diesen Unterlagen – v.a. den nicht veröffentlichten - wurde nun die bereits eingereichte Klageschrift u.a. zu folgenden Punkten begründet und erweitert:
Diese und weitere Punkte wurden mit weiteren formellen und materiell-rechtlichen Fehlern in der Begründung auf insgesamt 161 Seiten ausgeführt und kommentiert und damit die Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplanes 836 (v) begehrt.
Wir warten nun auf die Reaktion des Antragsgegners - der Stadt Krefeld - und des Oberverwaltungsgerichtes Münster.
27.02.2026
Der BUND NRW reicht Klage gegen Surfpark ein und stellt Eilantrag zum Baustopp wegen beginnender Bauarbeiten
Düsseldorf / Hamburg / Krefeld
Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther, Hamburg, hat im Auftrag des BUND NRW gestern Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen gestern bekannt gegebenen Beschluss zum Surfpark am Elfrather See in Krefeld eingereicht.
Vertreten wird die Kanzlei durch Herrn Peters und Frau Dr. Verheyen.
Begründet wird dies u.a. mit
formalen Fehlern bei der Öffentlichkeitsbeteiligung etc.
Vor Ort haben bereits erste Bauarbeiten begonnen, die aber nur schwer von Baumaßmaßnahmen zum Masterplan zu trennen sind. Zudem gab eine Pressemeldung der Stadt auch den zügigen Beginn bekannt. Darum stellte die Kanzlei gestern Abend auch Eilantrag gegen den Beginn bzw. die Weiterführung der Bauarbeiten.
Hintergrund
Mit der Offenlegung Bebauungsplanes 836 zur Änderung der Tageserholungsstätte am Elfrather See in 2022 wurde das Verfahren eingeleitet. Trotz wiederholter Hinweise derBUND Kreisgruppe Krefeld und seiner Mitstreiter vor Ort Fridays for Future und der Bürgerinitiative BIENE auf die Umwelt- und Klimaschädlichkeit und einem in 2022 veröffentlichten Rechtsgutachten der Kanzlei wurde der Plan weiterverfolgt und letztendlich im Juli 2025 vom Rat beschlossen. Nachdem die Bezirksregierung im Januar der mit dem Plan verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hat (hier wird Allgemeinfläche zu privater Gewerbefläche umdeklariert) , wurde der Beschluss am 26.2.2026 nun bekannt gegeben.
16.03.2022
In der Tageserholungsstätte “Unten im Bruch“ am Elfrather See im Krefelder Nordosten ist auf einer öffentlichen Grünfläche von ca. 15 ha ein Gewerbegebiet mit einem Campingplatz, einem Surfpark und div. anderen Sportarten wie Skateranlage und Beachvolleyball geplant.
Der BUND Krefeld lehnt diese Planung ab, weil
Die Einwendungen des BUND und des Landesbüros der Naturschutzverbände gegen dieses Vorhaben finden Sie hier.
Der BUND Krefeld arbeitet zu diesem Thema mit dem NABU Krefeld, Fridays for Future Krefeld und der "Bürgerinitiative Erhaltung Naherholungsgebiet Elfrather See" - BIENE - zusammen.
Nachdem die Stadt trotz zahlreicher Einwendungen an der Planung zum Surfpark festhielt, hat der BUND Landesverband NRW ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Günther und Partner in Auftrag gegeben.
Der BUND befürwortet sportliche Aktivitäten, soweit sie nicht zu einer Erhöhung der Umweltbelastung führen.
Im Rahmen einer UIG-Anfrage hat daher die Kreisgruppe Krefeld nach Umweltaspekten bei der Sportanlageninstandhaltung und - neuplanung gefragt.
Ob Baumzählaktion, Demo, Pressemitteilungen oder weitere Recherche, der BUND Krefeld ist zu diesem Thema aktiv.
Der BUND hat sich schon sehr früh und in allen Verfahren mit der Planung beschäftigt und Stellungnahmen und Einwendungen schriftlich geltend gemacht.
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