BUND Kreisgruppe Krefeld

Stellungnahmen zu Beteiligungen

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Die anerkannten Naturschutzverbände, BUND, NABU und LNU, werden nach Landesnaturschutzgesetz § 66 in Genehmigungsverfahren nach  Natur-, Wasser- und Immissionsschutzrecht beteiligt.

Dies bedeutet, dass die Umweltverbände die Unterlagen zum Vorhaben des Antragstellers zugeleitet bekommen und innerhalb der Einwendungsfrist eine Stellungnahme abgeben können. Da Umweltverbände mittlerweile auch über Klagerecht verfügen, werden in Verfahren mit besonderer Bedeutung auch Einwendungen geschrieben.

Stellungnahmen und Einwendungen ergeben sich aus der Sichtung der Unterlagen meist durch ehrenamtliche Mitglieder und Beauftragte vor Ort. Dabei können u.a. Defizite und Fehler in den Antragsunterlagen thematisiert und hinterfragt und alternative Vorschläge gemacht werden. Missverständnisse und Widersprüche sind insbesondere bei umfangreichen Unterlagen mit vielen Gutachten nicht ausgeschlossen.

verkehrsbezogene Verfahren

Stellungnahmen/Einwendungen zu verkehrsrechtlichen Verfahren finden Sie hier

wasserrechtliche Verfahren

Stellungnahmen/Einwendungen zu wasserrechtlichen Verfahren finden Sie hier

Immissionsschutz-Verfahren

Stellungnahmen/Einwendungen zu immissionsschutzrechtlichen Verfahren finden Sie hier

B-Plan-Verfahren

Stellungnahmen/Einwendungen zu  Bebauungsplänen finden Sie hier

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