verkehrsbezogene Verfahren
Stellungnahmen/Einwendungen zu verkehrsrechtlichen Verfahren finden Sie hier
Die anerkannten Naturschutzverbände, BUND, NABU und LNU, werden nach Landesnaturschutzgesetz § 66 in Genehmigungsverfahren nach Natur-, Wasser- und Immissionsschutzrecht beteiligt.
Dies bedeutet, dass die Umweltverbände die Unterlagen zum Vorhaben des Antragstellers zugeleitet bekommen und innerhalb der Einwendungsfrist eine Stellungnahme abgeben können. Da Umweltverbände mittlerweile auch über Klagerecht verfügen, werden in Verfahren mit besonderer Bedeutung auch Einwendungen geschrieben.
Stellungnahmen und Einwendungen ergeben sich aus der Sichtung der Unterlagen meist durch ehrenamtliche Mitglieder und Beauftragte vor Ort. Dabei können u.a. Defizite und Fehler in den Antragsunterlagen thematisiert und hinterfragt und alternative Vorschläge gemacht werden. Missverständnisse und Widersprüche sind insbesondere bei umfangreichen Unterlagen mit vielen Gutachten nicht ausgeschlossen.
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Stellungnahmen/Einwendungen zu wasserrechtlichen Verfahren finden Sie hier
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