Stellungnahmen
Dem BUND als nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkanntem Verband ist Gelegenheit zur Stellungnahme und zur Einsicht in die einschlägigen Unterlagen bei Vorhaben, die ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berühren, zu geben.
Hier finden Sie die Stellungnahmen des BUND Krefeld zu Vorhaben in Krefeld.