Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 836 (V)

Der Antragsteller schwenkte nun um auf ein   vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren.

Auch hierzu erging eine Stellungnahme, die mit Hinlick auf mögliches Klageverfahren auch gleichzeitig eine Einwendung war.

Regionalplanverfahren zum Surfpark

In 2021 wurde das Verfahren zur Änderung des Regionalplanes durchgeführt.

Wir gaben eine Stellungnahme als Kreisgruppe und mit dem Landesbüro zusammen ab.

2020 Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 836 zum Surfpark

In 2020 begannen in Krefeld Planungen zu einem Surfpark in der Tageserholungsstätte "Unten im Bruch" am Elfrather See. Sie gingen zurück auf einen Absichtserklärung(Letter of Intent/LoI) zwischen dem Planentwickler und dem Oberbürgermeister.

Da es zunächst so aussah,als wolle die Stadtverwaltung mittels Unterschreitung einer Plangrenze die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung umgehen, wandten sich die Umweltverbände BUND und NABU an die Regierungspräsidentin mit der Bitte um Ablehnung der Planung  oder zumindest Durchführung einer strategischen Umweltprüfung, der Beteiligung der Umweltverbände und der betroffenen Nachbarkommunen.

In der Folge wurden das  Bebauungsplanverfahren  836  östlich Elfrather See/südlich Asberger Straße und die Änderung des Flächennutzungsplan eingeleitet und die Verbände zu zu Stellungnahmen aufgefordert.

Die Stellungnahme des BUND zum B-Planverfahren und Flächennutzungsänderung finden Sie hier.

 

 

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