Klage gegen Baugenehmigung eingereicht

17. Juni 2026

Der BUND NRW hatte angesichts der kurzfristigen Vorlage der twe. geschwärzten  Baugenehmigung zur Ratsitzung der Stadt Krefeld am 3.6.2026  im Rahmen des Normenkontrollantrags gegen den Surfpark einen Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Münster beantragt, der die Erteilung der Baugenehmigung untersagen sollte. Doch der Richter vom OVG Münster, der mit der Klage (Normenkontrollantrag)  gegen den Bebauungsplan für den Surfpark befasst ist, hatte eine Zwischenentscheidung abgelehnt, da die Stadt und die Beigeladene zugesagt hatten, bis zum Ende der Brutzeit (1.10.2026) keine Rodungs- und Bodenbewegungsmaßnahmen durchzuführen.

Dieses sog. Stillhalteabkommen hat der Baudezernent  in der Ratssitzung nicht erwähnt, sondern die Entscheidung so dargestellt, als könnte mit den Rodungs- und Erdarbeiten begonnen werden. Da sich die Stadt Krefeld damit, wie auch auf ihrer Homepage geschrieben  (https://www.krefeld.de/erste-baugenehmigung-fuer-surfpark-erteilt),  offensichtlich nicht an die Zusage an den Richter halten will, musste der BUND NW erneut den Rechtsweg beschreiten und hat nun Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung eingereicht.

Es finden bereits intensive Mäharbeiten im Bereich der geplanten Vogelschutzzone statt, welche zum Schutz vor den Besuchern des Surfparks eingezäunt werden soll. Es wurde bereits Baumaterial auf dem Parkplatz P 4 abgeladen und gelagert. Die Stadt behauptet immer wieder, dass dies Maßnahmen für den Masterplan wären. Da die Maßnahmen jedoch nirgends öffentlich konkret, umfassend und verbindlich abschliessend beschrieben sind, wird somit die Abgrenzung zu Maßnahmen für den Surfpark unmöglich. Ohne den Sufpark, der wesentliches Kernstück des Masterplans ist, wären diese Umbauten auch gar nicht nötig gewesen.

Auch die Begründung , Altlasten beseitigen zu wollen, rechtfertigt nicht die unspezifische Fällung von Bäumen im ganzen Gebiet. Hierzu fehlen ebenfalls noch Unterlagen. 

Der BUND fordert daher vollständige Transparenz über alle geplanten und bereits begonnenen Maßnahmen sowie die Einhaltung des Stillhalteabkommens. Es dürfen keine weiteren Fakten im Plangebiet geschaffen werden.

Durch die Erteilung der Baugenehmigung vermittelt die Stadt Krefeld zwar den Eindruck, dass dem Bau des Surfparks nichts mehr entgegensteht. Dies ist falsch: das Normenkontroll-verfahren gegen den Bebauungsplan zum Surfpark in Krefeld läuft weiter und das OVG Münster wird über die Zulässigkeit des B-Plans entscheiden. Lt. Einschätzung des BUND sind die Erfolgsaussichten für den Erfolg der Klage gut, da der B-Plan zahlreiche materielle und formelle Fehler aufweist. Trotz der bisherigen vielen und großzügigen Spenden werden nach wie vor Spenden über die BUND Kreisgruppe Krefeld gesammelt.

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