Klage gegen Surfpark eingereicht

02. März 2026

Vorläufiger Eilantrag gegen vorzeitige Rodung

Düsseldorf / Hamburg / Krefeld
Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther, Hamburg, hat im Auftrag des BUND NRW Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen den am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss zum Surfpark am Elfrather See in Krefeld eingereicht. Vertreten wird der BUND NRW durch die Kanzlei Günther in Hamburg, Herrn Peters und Frau Dr. Verheyen.
Begründet wird dies u.a. mit
• Eingriffen in Natur und Landschaft
• Erhebliche Klimaauswirkungen
• Auswirkungen auf Verkehr und Lärm
• formalen Fehlern bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung
 

Da vor Ort bereits erste Bauarbeiten begonnen haben und über eine Pressemeldung der Stadt auch der zügige Beginn bekannt gegeben wurde, stellte die Kanzlei auch
vorsorglich einen Eilantrag gegen den Beginn der Bauarbeiten.

Für die Klage sammelt der BUND Krefeld weiterhin Spenden


Hintergrund
Mit der Offenlegung Bebauungsplanes 836 zur Änderung der Tageserholungsstätte am Elfrather See in 2022 wurde das Verfahren eingeleitet. Trotz wiederholter Hinweise der BUND Kreisgruppe Krefeld und seiner Mitstreiter vor Ort Fridays for Future und der Bürgerinitiative BIENE auf die Umwelt- und Klimaschädlichkeit und einem in 2022 veröffentlichten Rechtsgutachten der Kanzlei wurde der Plan weiterverfolgt und letztendlich im Juli 2025 vom Rat beschlossen. Nachdem die Bezirksregierung im Januar der mit dem Plan verbundenen Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt hat (hier wird Allgemeinfläche zu privater Gewerbefläche umdeklariert) , wurde der Beschluss am 26.2.2026 bekannt gegeben.

Alle weiteren Informationen finden sich gesammelt hier.
 

 

 

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