Auf richterlichen Hinweis des Oberverwaltungsgerichts Münster haben die Stadt Krefeld sowie der Investor WestSurf GmbH & Co. KG eingewilligt, die bereits angelaufenen Rodungs- und Bauarbeiten bis mindestens März 2027 ruhen zu lassen. Das weitere Verfahren hängt nun von einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts ab. Dieser vorläufige Teil-Erfolg ist nur durch das starke bürgerschaftliche und finanzielle Engagement aus der Krefelder Bevölkerung möglich geworden. Weitere Unterstützung und Spenden sind daher wichtig. Nähere Infos finden Sie hier.