(BUND Krefeld)

Um konkrete, lokale Daten zu diesen ausgewählten Standorten zu erfassen, wurden zuständige obere und untere Behörden um Auskunft gebeten. Da vor allem die Antworten der kommunalen Umweltbehörde nur sehr dürftig und ablehnend waren, haben wir im Rahmen der Trinkwasserbeprobungsaktion des BUND-Bundesverbandes eigene Proben an Oberflächengewässern und einzelnen Privabrunnen genommen.

8 von 10 Proben werden hier dokumentiert (Probe 8 konnte nicht verwertet werden und Probe 10 bezog sich auf einen Feststoff, der unbelastet war) . Es wurden 500 mL Wasserproben in Borosilikat-Glasflaschen genommen, die wir zuvor aus dem Labor erhielten. Bei den Brunnenwasserproben wurde kaltes Wasser erst abgefüllt, nachdem der Wasserhahn drei bis fünf Minuten lief, um auszuschließen, dass Rohrverunreinigungen getestet werden. Bei Beprobung der Oberflächengewässer wurden die Flaschen mit dem jeweiligen Probengewässer 3 mal gespült, endbefüllt und dann fest verschlossen.

Die Proben wurden per Post an das auf die PFAS-Analytik zertifizierte Labor versendet, wobei die Proben bis zu sieben Tage nicht gekühlt wurden, sodass es vereinzelt zum Abbau von Schadstoffen gekommen sein kann. Da es sich um persistente Chemikalien handelt, ist dies jedoch vernachlässigbar. Es wurde auf 58 PFAS getestet, die komplette Liste ist hier zu finden. 

Darunter waren nicht nur PFAS, sondern auch z.B. Trifluoressigsäure (TFA), da diese zunehmend in der Umwelt gefunden wird, aber noch nicht rechtlich begrenzt wird.

Informationen zu den einzelnen Probenahmeorten finden Sie unter dem jeweiligen Ort.

Die Ergebnisse in tabellarischer Form finden Sie hier.

Erläuterung zu den Ergebnissen:

Grenzwerte gibt es zu PFAS nur nach Trinkwasser-Verordnung (TVO) und für einzelne Lebensmittel.

Für die Beurteilung von PFAS-Funden in Oberflächengewässern wie Flüsse, Seeen und Teiche gibt es nach Oberflächengewässer-Verordnung(OGewV) Umweltqualitätsnormen (UQN), bei deren Überschreitung Maßnahmen ergriffen werden sollen. 

Für die Beurteilung von PFAS Belastungen im Grundwasser sind vorerst die in Tabelle 1 für das Schutzgut Trink-/Rohwasser gelisteten aktuellen Bewertungsmaßstäbe einschließlich der darunter angegebenen Werte für Capstone A / B, sowie für bisher nicht gelistete PFAS-Einzelstoffe (z.B. H4PFOS) der allgemeine Vorsorgewert von 0,1 µg/L als Schwellenwerte zu verwenden.

Weitere Infos sind z.B. beim BUND, Umweltbundesamt und LANUK zu finden. 

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