Eine Vorgabe der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist die Erstellung eines Wasser-Bewirtschaftungsplanes. Dieser beschreibt den Zustand der Gewässer auf lokaler Ebene zu verschiedenen Kriterien. Er wird alle 5 Jahre überprüft und überarbeitet.
Die BUND Kreisgruppe Krefeld hat zum 3. Bewirtschaftungsplan des Landes NRW Stellung bezogen.