Die unendliche Planung einer Trinkwasserversorgungsleitung
(Alexander Fox | PlaNet Fox
/
Pixabay)
Bereits Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts träumte der damalige Leiter der Stadtwerke Krefeld von einer Trinkwasserversorgungsleitung für Krefeld aus dem Binsheimer Feld. Dieses ist ein Wasserschutzgebiet um eine Brunnenanlage des WVN im Naturschutzgebiet in Duisburg-Baerl nördlich von Moers, die Wasser aus dem ganzen Umkreis zur Trinkwasserversorgung und darüber hinaus zur Flurabstandsregulierung hebt.
Update 2026
Im Dezember 2025 wurde im Rat der Stadt Krefeld ein Gesellschaftsvertrag zur Planung dieser Leitung zwischen NGN und NEW geschlossen. Darauf fragten wir bei der Bezirksregierung zum Stand des Verfahrens nach und erfuhren Ende Januar 2026, dass das Verfahren nun weitergeführt würde.
Es wurde zu einem neuen Scoping-Termin für den Planumfang der Leitung eingeladen und um Stellungnahme zu veränderten Unterlagen gebeten.
Die aktuelle Planung wurde u. a. folgendermaßen verändert:
- Die Leitung soll um ca. 19 km verlängert werden und bis zum Wasserwerk Grevenbroich-Fürth führen.
- Die Trinkwassergewinnung soll nicht betrachtet werden.
- Die Trassenführung wurde verändert.
- Es soll nun doch eine UVP durchgeführt werden.
Das Landesbüro der Naturschuzverbände gab mit Datum vom 12.3.2026 eine ergänzende Stellungnahme zum veränderten Antrag ab. Die bereits eingearbeiteten Vertreter*innen des BUND nahmen auch diesen Termin wahr und gaben im Nachhinein noch eine Ergänzung mit Datum vom 5.5.2026 ab. Denn im Termin wurde von einem Vertreter des BUND Krefeld darauf hingewiesen, dass neben den PDF-Trassenplänen auch eine abweichende Trassenplanung im GIS-Format vorliege. Diese war gar nicht thematisiert worden und konnte auch nicht von allen Beteiligten eingelesen werden.
Die BUND-Kreisgruppe positioniert sich auch gegen dieses aktualisierte Vorhaben:
- Der Anlass für die Leitungsverlängerung ist unzureichend begründet.
- Bereits vorhandene bilaterale Versorgungsleitungen zwischen einzelnen Kommunen (wie zwischen Krefeld und Meerbusch oder Krefeld und St.Tönis) werden nicht in die Variantenprüfung mit einbezogen.
- Obwohl der Landesentwicklungsplan zur Vermeidung von unnötigem Flächenverbrauch eine Bündelung von Leitungen vorschreibt, sollen hier weitere Leitungen kreuz und quer durch bisher unberührte Naturschutzgebiete verlegt werden.
- Unklar ist, wo überall welche Leitungen verlegt sind. Hier hat der BUND eine Übersicht gefordert.
- Auch kumulative Verfahren, die teilweise die gleichen Flächen oder Trassen belegen, wurden bisher nicht berücksichtigt.
- Bodensenkung und Bergsenkung werden bishe ebenfalls nicht berücksichtigt. Beides spielt aber am linken Niederrhein eine zunehmende Rolle, v. a. wegen der hohen Wasserentnahmen.
Zur Vervollständigung der zu berücksichtigenden Umweltauswirkungen haben wir per Umweltinformationsgesetz (UIG) weitere Unterlagen und die Stellungnahmen der anderen Beteiligten angefordert.
2023 wurde die alte Idee einer Trinkwasserleitung wieder aufgegriffen …
… und folgendermaßen begründet:
- Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Betriebsstörungen
- Für die NEW-Gebiete Ersatzwasserlieferung nach Braunkohleausstieg
- Erkannte Mengen- und Qualitätsrisiken bei bisherigen Lösungsansätzen
- Abnehmende Grundwasserstände und hohe Tagesspitzenbedarfe in Dürreperioden
- Weniger CO2-Entstehung bei Wasserenthärtung in vorhandenen Wasserwerken, weil Wasser aus dem Binsheimer Feld weicher sein soll
- Nutzung von Wasser, was zur Grundwasserregulierung abgepumpt wird
Die Umweltverbände erarbeiteten mit dem Landesbüro der Naturschutzverbände im Frühjahr 2023 eine Stellungnahme und die BUND-Kreisgruppe ergänzte diese. Kritisiert wurden v. a.:
- Die Trennung wasserrechtlicher, mengen- und qualitätsbezogener Aspekte vom Leitungsverfahren für die Trasse
- Der Eingriff in und die langfristigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt
- Die Gefährdung von Grundwasserbeständen und -qualität bei gleichzeitig fehlenden Daten z. B. zu Grundwasserverschiebungen auch über die Wasserscheide zur Maas hinaus und die Begehrlichkeit auf die Not-Reserve im Gindericher Feld
- Die hohe Bodenbeeinträchtigung und damit der Bodenverlust (mind. 110.000 m³ Boden sollen entsorgt werden) einerseits und die Bodenverdichtung im Bereich der Trasse andererseits
- die fehlende Bedarfsprüfung, fehlende Verfügbarkeitsprüfung und der fehlende Grundwasserneubildungsnachweis v. a. für rückläufige Niederschläge
Bereits vor dem Scoping-Termin im September 2023, in dem der Rahmen für die notwendigen Untersuchungen zur möglichen Leitungstrasse festgelegt werden sollte, wurde die Planung geändert. Mit dem Antrag aus März 2023 sollten 11 Mio. m³/a über die Leitung verteilt werden, im August 2023 wurden dann bereits 14 Mio.m³/a beantragt. Auch wegen weiterer Fragen erfolgte eine Ergänzung der BUND-Kreisgruppe zur Stellungnahme des Landesbüros am 18.9.2023.
Zum Scoping-Termin am 19.10.2023 wurde im November ein Protokoll versandt. Da dieses nicht alle wichtigen Inhalte der Besprechung wiedergab, hat der BUND mit Schreiben vom 21.12.2023 auf Ergänzung gedrängt. Dieses beinhaltete die Forderung nach:
- Planrechtfertigung und Bedarfsnachweis für diese Planung sowie die Prüfung einer Null-Variante, also einem Verzicht auf die Leitung
- Beibringung von Wasserbilanzen
- Einbeziehung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima, die angeblich nicht untersucht werden bräuchten
- Die vorhandene und geplante Infrastruktur im Untersuchungsraum
- Die angesprochene Mischbarkeitsbetrachtung der beiden unterschiedlichen Grundwasser im Binsheimer Feld und in Krefeld und deren Auswirkung auf Leitungen und Wasseraufbereitung in den Wasserwerken
Danach hörten wir zu dem Vorhaben nichts mehr bis Ende Januar 2026 (s.o.).
Verbindung zu weiteren Verfahren und Recherchen
Zudem tangiert das Verfahren auch andere, parallel geplante (kumulative) Verfahren mit Uweltauswirkungen auf dem Gebiet der Stadt Krefeld, und Pflichten der Stadt Krefeld, zu deren Umsetzung wir weitere Anfragen stellten.
Diese parallel beantragten Verfahren sind
a) Geothermie: hier sind in einem großen nordöstlichen Bereich Krefelds Sondierungen mittels seismischer Messfahrzeuge geplant, um einen Standort für eine Geothermieanlage zu finden.
b) Surfpark: hier sei auf die Planung am Elfrather See und unsere diesbezüglichen Klagen hingewiesen
c) Erweiterung A 57: Diese Erweiterung engt einen möglichen Verlaufskorridor für die Wasserfernleitung zwischen A 57 und Elfrather See und Gaspipeline ebenfalls ein.
Pflichten:
a) Altlastenerhebung: Hierzu haben wir im Rahmen diverser Bebauungspläne, aber auch bei einer Probenahmeaktion zu PFAS die Stadt zur Untersuchung und zur Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse aufgefordert.
b) Altlastensanierung : ein Beispiel sind die Altlasten an der Rheinbrücke. Hier wurden nur unvollständige Antworten gegeben.
c) Grundwasserschutz: Auch hier fehlen Untersuchungen zu den UQN.
d) Trinkwasseraufbereitung: Wir fragten das LANUK nach Aufbereitungstechniken und nach der Einschätzung zur Algenblüte am Elfrather See und erhielten zu beiden Anfragen umfangreiche Antworten. Der Fachbereich Umwelt hat unsere Anfrage zu PFAS und Trinkwasserfernleitung bis heute nicht beantwortet.
e) Kanalsanierung: Hierfür sind Generalentwässerungspläne fortzuschreiben, mit denen die Stadt Krefeld in Verzug ist. So ist zu befürchten, dass durch undichte Kanäle erhebliche Mengen Grundwasser kontaminiert werden, insbesondere durch schadstoffhaltige Indirektleitungen aus entsprechenden Unternehmen. Hierzu erfolgte eine UIG-Anfrage an die Stadt Krefeld, die leider bis heute nicht beantwortet ist.